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   BVerwG, 14.06.1967 - V C 102.66   

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BVerwG, 14.06.1967 - V C 102.66 (https://dejure.org/1967,1897)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.1967 - V C 102.66 (https://dejure.org/1967,1897)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 1967 - V C 102.66 (https://dejure.org/1967,1897)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung des dem Stiefvater gewährten Kindergeldes und der diesem gewährten Lohnsteuervergünstigung auf die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSGH) - Vorliegen einer besonderen Härte - Berücksichtigung von Zuwendungen von dritter Seite ohne ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FEVS 15, 205
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 203.62

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Kürzung einer gewährten Fürsorgeunterstützung

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1967 - V C 102.66
    Einen Erfahrungssatz dahin, daß Stiefväter regelmäßig nicht für den Unterhalt der Stiefkinder aufkommen (wollen), gibt es nicht (dazu auch Urteil des Senats vom 15. April 1964 [BVerwGE 18, 213]), wenn auch je nach Lage der Sache davon ausgegangen werden kann, daß der Stiefvater insoweit nicht eintreten will, als Unterhalt von dritter Seite gewährt wird (dazu Urteil des Senats vom 23. Februar 1966 [BVerwGE 23, 255]).

    Auf die in dem Rechtsstreit der Mutter der Kläger gegen die Beklagte angestellten Überlegungen (Urteil des Senats vom 15. April 1964 - BVerwG V C 203.62 -) ist daher nicht mehr einzugehen.

  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1967 - V C 102.66
    Den Klägern ist das Verschulden ihrer Mutter, die bereits 1963 zu ihrer gesetzlichen Vertreterin bestellt worden ist, nach der im öffentlichen Recht entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 278 BGB (dazu auch BVerwGE 13, 17 [25]) zuzurechnen.
  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1967 - V C 102.66
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 26. Januar 1966 (BVerwGE 23, 149) ausgeführt, daß die Berücksichtigung eigener Mittel des Hilfesuchenden bei der Bemessung der Sozialhilfe nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1967 - V C 102.66
    Dagegen ist nicht zu prüfen, ob die Hilfe zum Lebensunterhalt für die Zeit nach Erlaß des Bescheides zutreffend errechnet und festgesetzt worden ist (Urteil vom 30. November 1966 - BVerwG V C 29.66 -).
  • BVerwG, 23.02.1966 - V C 93.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1967 - V C 102.66
    Einen Erfahrungssatz dahin, daß Stiefväter regelmäßig nicht für den Unterhalt der Stiefkinder aufkommen (wollen), gibt es nicht (dazu auch Urteil des Senats vom 15. April 1964 [BVerwGE 18, 213]), wenn auch je nach Lage der Sache davon ausgegangen werden kann, daß der Stiefvater insoweit nicht eintreten will, als Unterhalt von dritter Seite gewährt wird (dazu Urteil des Senats vom 23. Februar 1966 [BVerwGE 23, 255]).
  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 228.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1967 - V C 102.66
    Ist Hilfe zum Lebensunterhalt zu Unrecht geleistet worden, so richtet sich die Rückforderung nach den allgemeinen Regeln des Verwaltungsrechts (Urteil des Senats vom 30. November 1966 - BVerwG V C 228.65 -).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79

    Pflegegeld - Anrechenbarkeit von Kindergeld - Nachrang der öffentlichen

    (Verwiesen sei auf BVerwGE 25, 307; das Urteil vom 25. Januar 1967 - BVerwG 5 C 112.66 - FEVS 15, 1; den Beschluß vom 23. Februar 1967 - BVerwG 5 ER 204.67; das Urteil vom 14. Juni 1967 - BVerwG 5 C 102.66 - FEVS 15, 205; BVerwGE 39, 314).
  • BVerwG, 08.02.1980 - 5 C 61.78

    Kinderzuschuß - Vater eines Auszubildenden - Sozialversicherungsrente -

    Grenzen für die Anrechnung des Kinderzuschusses (eines ihm entsprechenden Betrages) als Einkommen des Kindes nach § 86 Abs. 1 BSHG ergeben sich jedoch aus einer, anderen, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt berücksichtigten Grund: Der Träger der Sozialhilfe darf die Leistung von Sozialhilfe nicht mit der Begründung versagen, der Bedarf des Hilfesuchenden sei bereits durch die Leistung eines anderen gedeckt, wenn diese Leistung nur notgedrungen deshalb erbracht worden ist, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig eingegriffen hatte (vgl. BVerwGE 23, 255; Urteil vom 14. Juni 1967 - BVerwG 5 C 102.66 - FEVS 15, 205 -, BVerwGE 52, 214 [226]).
  • BVerwG, 04.09.1980 - 5 C 55.79

    Nachrang der Sozialhilfe hinter Unterhaltsleistungen Dritter - Bestehen einer

    Wenngleich in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stets betont worden ist, daß es für die Leistung von Sozialhilfe auf die tatsächliche Lage des Hilfesuchenden ankommt, so hat das Bundesverwaltungsgericht das Bestehen eines Anspruchs des Hilfesuchenden in dem Fall nicht in Frage gestellt, in dem ein Dritter Leistungen nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig eingegriffen hat (BVerwGE 23, 255 [257]; siehe auch Urteile vom 10. März 1965 - BVerwG 5 C 78.64 - [VerwRspr. 17, 631] und vom 14. Juni 1967 - BVerwG 5 C 102.66 - [FEVS 15, 205 [208]] und BVerwGE 52, 214 [226]).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 59.79

    Bedarf eines Minderjährigen - Unterbringung bei Pflegeeltern - Lebensunterhalt -

    Verwiesen sei auf BVerwGE 25, 307; das Urteil vom 25. Januar 1967 - BVerwG 5 C 112.66 - FEVS 15, 1; den Beschluß vom 23. Februar 1967 - BVerwG 5 ER 204.67; (das Urteil vom 14. Juni 1967 - BVerwG 5 C 102.66 - FEVS 15, 205; BVerwGE 39, 314).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2000 - 16 B 2008/99

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt; Ablehnung der Leistung von Sozialhilfe ;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 1964 - V C 203.62 -, FEVS 11, 45, Urteil vom 14. Juni 1967 - V C 102.66 -, FEVS 15, 205, OVG Berlin, Urteil vom 18. Februar 1965 - VI B 12.64 -, FEVS 13, 54.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1998 - 6 S 354/97

    Sozialhilfeanspruch minderjähriger Kinder, die in Haushaltsgemeinschaft mit einem

    Insoweit wird auf die Entscheidungsgründe des verwaltungsgerichtlichen Urteils und auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 15.04.1964, BVerwGE 18, 213 und v. 14.06.1967, FEVS 15, 205 sowie Beschl. v. 11.10.1985, FEVS 35, 1 sowie vom 25.11.1993, BVerwGE 94, 326) verwiesen.
  • SG Berlin, 01.08.2005 - S 59 AS 5710/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- und Vermögensberücksichtigung -

    In Fortentwicklung dessen hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, dass das Kindergeld dann als Einkommen des Kindes anzurechnen ist, wenn Eltern die zweckorientierte und mit Rücksicht auf das Kind erhaltene Leistung an das Kind weiterreichen, dem Kind also zuwenden (BVerwG, Urteil vom 30. November 1966 - BVerwG V C 29.66 - BVerwGE 25, 307; Urteil vom 25. Januar 1967 - BVerwG 5 C 112.66 - FEVS 15, 1; Beschluss vom 23. Februar 1967 - BVerwG 5 ER 204.67 - Urteil vom 14. Juni 1967 - BVerwG 5 C 102.66 - FEVS 15, 205; Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 73.79 - BVerwGE 60, 6 [9]; vgl. im Übrigen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung hierzu OVG Münster, Urteil vom 29. Mai 2001 - 16 A 455/01 - FEVS 53, 273 und OVG Koblenz, Urteil vom 23. Mai 2002 - 12 A 10375/02 - FEVS 54, 45).
  • BVerwG, 05.02.1982 - 5 ER 261.81

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch geklärt, daß (anteiliges) Kindergeld, das dem Stiefvater, in dessen Haushalt der Kläger lebt, regelmäßig Einkommen des Hilfeempfängers ist (siehe besonders das Urteil vom 14. Juni 1967 - BVerwG 5 C 102.66 - FEVS 15, 205).
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